Museum für Angewandte Kunst, Köln: "Raum-Maschine Theater. Szene und Architektur"
11. Dezember 2012Düsseldorf bekommt Tanzhaus für das Ballett
20. Dezember 2012Das Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes wurde von der Unesco-Generalkonferenz im Oktober 2003 in Paris verabschiedet. Nachdem es von den ersten 30 Staaten ratifiziert worden war, trat es im April 2006 in Kraft.
Das Bundeskabinett hat den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention der Unesco (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Bislang waren der Konvention zum Schutz ideeler Kulturgüter 146 Staaten beigetreten, darunter alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland und Großbritanniens.
Wertschätzung der kulturellen Vielfalt
Mit dem Beitritt zum Unesco-Übereinkommen ist eine aktive Wertschätzung der immateriellen Kulturformen und -schätze auch in anderen Ländern und Weltregionen verbunden. Kulturelle Vielfalt spiegelt sich in prachtvollen Palästen, Kathedralen und historischen Stadtensembles wider, aber auch in lebendigen Ausdrucksformen wie Tanz und Theater, mündlich überlieferten Traditionen, traditionellen Handwerkstechniken, gesellschaftlichen Bräuchen, Ritualen und Festen.
Diese Kulturformen zu erhalten und zu vermitteln ist Ziel des Übereinkommens. Das über Generationen überlieferte Wissen und Können sind wichtige kulturelle Ressourcen, die durch Globalisierungseinflüsse in den letzten Jahren beschleunigt verloren gehen.
Quelle : Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung siehe hier