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Newsletter Nr. 01-14 SOS-Save Our Spektrum 16.11.2014
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Oktober ihren Entwurf zu den Bedingungen für die Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz und 1800 MHz sowie im Bereich 1452 -149 MHz (L-Band) veröffentlicht1. Bis zum 26.11.2014 können Interessierte dazu Stellung nehmen. Die Versteigerung ist im 1. Quartal 2015 geplant.
Die BNetzA unterstellt in ihren Planungen, dass auch nach einer Versteigerung der Rundfunkfrequenzen für den Einsatz drahtloser Produktionsmittel ausreichend Frequenzen zur Verfügung stehen.
Sie führt dabei Frequenzbänder auf, die schon lange wegen vielfältiger Störungen z.B. durch Energiesparlampen nicht mehr nutzbar sind. Die hessische Landesmedienanstalt hat für das Gebiet Frankfurt/Main ermittelt, dass nach der Versteigerung des 700 MHz Bandes nur noch 4 TV-Kanäle für den professionellen Einsatz von Funkmikrofonen nutzbar sind.
Voraussetzung für die Nutzung des 700 MHz Bandes durch den Mobilfunk ist, dass die Fernsehveranstalter vorher mindestens 150 Senderstandorte in das Spektrum von 470 -694 MHz verlagern.
Dies kann aber erst beginnen, wenn die BNetzA sich mit den deutschen Nachbarstaaten verständigt hat, dass diese ihr 700 MHz-Band ebenfalls räumen. Österreich hat bereits signalisiert, bis mindestens 2023 das Spektrum für Fernsehen nutzen zu wollen.
Die BNetzA geht von einer Umstellung ab April 2015 aus, die 2017/2018 abgeschlossen sein soll. Die Fernsehveranstalter rechnen aber damit, dass dieser Zeitplan nicht gehalten werden kann und sich nach hinten verschiebt. Dies hat zur Folge, dass der Mobilfunk nicht weiß, wann er das ersteigerte Spektrum tatsächlich nutzen kann.
Damit das Rundfunkspektrum versteigert werden kann, muss vorher die Frequenzverordnung geändert werden.
Dazu ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig, die einstimmig erfolgen muss. Außerdem muss vor Beginn der Auktion auch noch der Frequenzplan geändert werden. Auch hier ist die Zustimmung der Länder erforderlich. Stimmen die Länder nicht zu, wird die BNetzA zunächst nur das 900 MHz und 1800 MHz Spektrum versteigern.
Entscheidung am 11.12.2014!
Verhandlungen über die Zustimmung der Länder zur Ver-steigerung der Rundfunkfrequenzen.
Das Rundfunkspektrum kann nur versteigert werden, wenn die Länder dem vorher zugestimmt haben. Darüber verhandelt die Staatskanzlei Rhein-land-Pfalz in Vertretung der Länder mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
In einem sog. Eckpunktepapier haben sie sich im Grundsatz darauf verständigt, dass das 700 MHz und das L-Band zusammen mit dem 900 MHz und dem 1.800 MHz Spektrum ver-steigert werden sollen.
Aus den Auktionserlösen sollen zunächst die Umstellungskosten der TV-Sendernetze und der drahtlosen Produktionsmittel finanziert werden. Der verbleibende Betrag soll zwischen Bund und Ländern hälftig aufgeteilt und für den Breitbandausbau verwendet werden.
Sie streiten jedoch noch darüber, in welcher Form der Bundesfinanzminis-ter diese Zahlungen garantiert.
Weitere Einzelheiten zur Digitalen Dividende 2 sollen zwischen dem Bund und den Ländern in zwei Arbeitsgruppen verhandelt werden, die jeweils am 20. und 26.11.2014 in Berlin tagen.
Letze Chancen nutzen!
Nutzen Sie Ihre Kontakte zu den für Sie zuständigen Landesministerien und Staatskanzleien!
Fordern Sie eine Verschiebung der Versteigerung des 700 MHz-Bandes und des L-Bandes bis alle noch offenen Fragen geklärt sind!
Keine übereilten Entscheidungen zu Lasten der Nutzer drahtloser Produktionsmittel!