Schleswig: Theaterneubau durch Finanzhilfe ermöglicht?
18. Februar 2014Darstellende Kunst Lokomotive in der aufstrebenden Branche Kultur- und Kreativwirtschaft
20. Februar 2014
Getting your Trinity Audio player ready...
|
Nach vielen Protesten und Verhandlungen ist es endlich gelungen, dass freiberuflich tätige Bühnen- und Kostümbildner, welche als Gast zeitweise an Theatern beschäftigt sind, nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% auf ihre Gage bezahlen müssen.
Die vor Jahresfrist eingeführte Regelung hatte bisher nur Regisseure, Choreografen und Dirigenten in die steuerbegünstigte bzw. -befreite Regelung einbezogen.
Mit einem Schreiben vom 7.2. d.J. stellt das Bundesministerium für Finanzen jetzt klar, dass Bühnen- und Kostümbildner, die innerhalb ihrer Verträge überwiegend urheberrechtlich relevante Leistungen erbringen, Anspruch auf den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7% haben.
In dem Schreiben heißt es wörtlich:
„…Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen der sebstständigen Bühnen- und Kostümbildner kommt es entscheidend auf die vertragliche Vereinbarung an. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, müssen den wesentlichen Inhalt der Vertragsbeziehung ausmachen.“
Das Schreiben des BMF wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.